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   BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05   

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https://dejure.org/2005,5307
BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 (https://dejure.org/2005,5307)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 (https://dejure.org/2005,5307)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 (https://dejure.org/2005,5307)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Kosten nach einer erfolglosen Drittschuldnerklage; Unabhängigkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens von der Kostengrundentscheidung

  • Judicialis

    ArbGG § 12a Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2; ; ZPO § 104; ; ZPO § 105; ; ZPO § 840

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenfestsetzungsverfahren: Schadenersatzansprüche gegen Drittschuldner sind keine der Kostenfestsetzung unterliegende Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 717
  • NZA 2006, 343
  • DB 2006, 224
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90

    Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05
    Das entspricht auch dem Zweck dieser Bestimmung, beide Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren durch Freistellung von Kosten der Prozessbevollmächtigten in der ersten Instanz vor überhöhten Kostenrisiken zu bewahren (BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139).

    Mit dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts (16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139) ist davon auszugehen, dass die aus § 12a ArbGG folgende Wertung, die in der Regelung nur die obsiegende Partei betrifft, der Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruchs nicht entgegensteht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 4 Ta 141/05

    Kostenfestsetzung im Drittschuldnerprozess

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Juli 2005 - 4 Ta 141/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

    Die Vorschrift enthält eine Einschränkung dessen, was außergerichtliche erstattbare Kosten sind (vgl. zur Systematik BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b aa und bb der Gründe).

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Kostenfestsetzungsverfahrens, Rechtsfragen zu klären, die außerhalb der die Höhe der erstattungsfähigen Kosten regelnden Bestimmungen liegen (vgl. BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b cc der Gründe).

  • BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14

    Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung

    Sie findet auch dann Anwendung, wenn der Prozess ohne Obsiegen einer Partei endet (BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - Rn. 14) .
  • AG Wermelskirchen, 21.06.2012 - 2a C 322/11

    Schadensersatzanspruch aus § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf Erstattung der

    Dem hat sich die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BAG v. 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 -, NZA 2006, 343; LAG Düsseldorf v. 14.02.1995 - 16 Sa 1996/94 -, juris; Erfurter Kommentar/Koch, 12. Auflage 2012, § 12a ArbGG Rn. 2; Zöller a.a.o.).

    Sie enthält jedoch keine Wertung zu der Frage, ob Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein sollen, wenn jemand einen Dritten in eine unnötige Prozessführung treibt (BAG v. 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 -, NZA 2006, 343).

  • BAG, 01.06.2023 - 9 AZB 1/23

    Bindung an die Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren -

    Sie ist selbst dann bindend, wenn sie unrichtig oder unzulässig ist (vgl. BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - Rn. 9) .
  • LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08

    Kostenfestsetzung - Drittschuldnerklage

    cc) Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 06.11.2005 - NZA 2006, 343) und der herrschenden Meinung in Literatur (vgl. HWK/Kalb, 3. Aufl., § 12 a ArbGG Rz. 5; Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, 2. Aufl., § 12 a Rn. 29).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 17 Ta 1310/17

    Kostenentscheidung - Drittschuldnerklage ohne Drittschuldnerklärung -

    Dieser Schaden besteht vor allem in den Kosten des vom Gläubiger gegen den Drittschuldner unnütz geführten Einziehungsrechtsstreits (BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 - juris, Rdnr. 16).
  • LAG Hamm, 21.09.2006 - 16 Sa 86/06

    Kein Haftungsprivileg bei Schadensersatzansprüchen unter Arbeitskollegen

    Durch die Regelung des § 12 a ArbGG soll eine Verbilligung des erstinstanzlichen Verfahrens vor den Gerichten für Arbeitssachen erzielt werden (vgl. hierzu BAG vom 30.04.1992 - 8 AZR 288/91 - NZA 1992, 1101; siehe zuletzt BAG v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03 - NZA 2006, 259; siehe auch BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 - NZA 2006, 343).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2007 - 7 Ta 176/07

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Drittschuldners gegen den Kläger der

    Unabhängig hiervon können Schadenersatzansprüche gegen einen Drittschuldner auch nicht im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens festgesetzt werden (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 - = NZA 2006, 343).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.12.2021 - 2 Ta 37/21

    Kostengrundentscheidung - Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für Hinzuziehung

    Das gilt auch dann, wenn der Prozess ohne Obsiegen einer Partei - beispielsweise bei Erledigterklärung - endet (BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 - Rn. 13, 14, juris).
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